Mitgliedschaft
… für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien alles dabei
Infos
Ein Sportverein lebt unter anderem von Beiträgen seiner Mitglieder. Gerne bist auch du eingeladen, Mitglied im SC Halen 58 e. V. zu werden.
- Durch eine aktive Mitgliedschaft kannst du dich sportlich in allen angebotenen Sportangeboten betätigen.
- Durch eine passive Mitgliedschaft steht für dich die finanzielle Förderung des Vereins durch Geld im Vordergrund.
- Auch juristische Personen (z. B. Firmen) können Mitglied im SC Halen 58 e. V. werden.
Mitgliedschaftsein- und -austritt
Beitritterklärungen oder Kündigungen (Kündigungsfrist beachten, vgl. Satzung) können – vollständig ausgefüllt, unterschrieben und als PDF-Datei eingescannt – am einfachsten über die E-Mail-Adresse mitgliederverwaltung[at]sc-halen.de eingereicht werden.
Ebenso können Beitritterklärungen oder Kündigungen bei den Übungsleiter(inne)n bzw. Trainer(inne)n oder dem geschäftsführenden Vorstand abgegeben werden. Im letzten Fall kann keine hinreichende Wahrung der Kündigungsfrist gewährleistet werden.
Ebenso können Beitritterklärungen oder Kündigungen bei den Übungsleiter(inne)n bzw. Trainer(inne)n oder dem geschäftsführenden Vorstand abgegeben werden. Im letzten Fall kann keine hinreichende Wahrung der Kündigungsfrist gewährleistet werden.
Ansprechpartner
Edeltraud KoselMitgliederverwaltungmitgliederverwaltung[at]sc-halen.de
Gudrun ZahnMitgliederverwaltungmitgliederverwaltung[at]sc-halen.de
Mitgliedsbeiträge
Unser "Kleingedrucktes"
Der Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung können in den Abschnitten "Vereinsmitgliedschaft" und "Rechte und Pflichten der Mitglieder" folgende Regelungen entnommen werden:
- Arten der Mitgliedschaft
- Erwerb der Mitgliedschaft
- Beendigung der Mitgliedschaft
- Auschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste
- Beiträge, Gebühren, Umlagen, Beitragseinzug
- Mitgliederrechte minderjähriger Vereinsmitglieder
- Ordnungsgewalt des Vereins