Einladung zur Mitgliederversammlung am 24.06.2022
als ordentliche Mitgliederversammlung
Einladung
Mitgliederversammlung
Jährliche Versammlung aller Vereinsmitglieder
Info
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des SC Halen 58 e. V.
Gemäß Satzung ist die Mitgliederversammlung zuständig für folgende Angelegenheiten:
Die nächsten ordentlichen Mitgliederversammlungen finden somit am
Gemäß Satzung ist die Mitgliederversammlung zuständig für folgende Angelegenheiten:
- Entgegennahme der Berichte des geschäftsführenden Vorstands
- Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstands
- Entgegennahme der Rechnungslegung durch den geschäftsführenden Vorstand
- Entgegennahme der Kassenprüfberichte
- Entgegennahme der Berichte von gegebenenfalls besonderen Beauftragten oder Vertreter(inne)n
- Entlastung des geschäftsführenden Vorstands
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands
- Wahl und Abberufung der zu wählenden Mitglieder des Gesamtvorstands
- Wahl der Kassenprüfer/innen
- Änderung der Satzung und Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion des Vereins
- Beschlussfassung über eingereichte Anträge
- das Interesse des Vereins es erfordert
- ein gefasster Beschluss des geschäftsführenden Vorstands vorliegt oder
- die Einberufung von mindestens 10 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom geschäftsführenden Vorstand verlangt wird.
Die nächsten ordentlichen Mitgliederversammlungen finden somit am
- Freitag, 5. März 2021 (im Jahr 2021: Verschiebung auf Freitag, 20. August 2021 wegen Coronavirus-Pandemie)
- Freitag, 4. März 2022 (im Jahr 2022: Verschiebung auf Freitag, 24. Juni 2022 wegen Coronavirus-Pandemie)
- Freitag, 3. März 2023
- Freitag, 1. März 2024